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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ?
#2
Es lebe Europa!
Deine Ex hat in Deutschland einen sofort vollstreckbaren Titel (=Gerichtsbeschluss) und den darf sie jederzeit ziehen. Daher ist es in so einem Fall gut, wenn man(n) gar nichts Pfändbares hat.
Widersprechen kannst Du da gar nicht, meines Erachtens.
Dass der deutsche Gerichtsvollzieher einen belgischen Änderungstitel anerkennen wird, glaube ich nicht.
Die einzigen Möglichkeiten, um die Forderung loszuwerden sind Privatinsolvenz oder Einigung mit der Ex.
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Zwangsvollstreckung in D während Unterhaltsklage in B ? - von Clint Eastwood - 24-03-2012, 04:23

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