26-03-2012, 15:32
(21-03-2012, 19:57)sorglos schrieb: Na ja, wenn die LG soviel Geld nach Hause bringt und sie noch woanders Unterhalt abkassiert, ist natürlich keine Bedürftigkeit eurer Lebensgemeinschaft vorhanden. Da reicht das Geld eigentlich schon - und so solidarisch wird deine LG ja wohl sein und dich mitversorgen, wenn sie mietfrei mitwohnt? Erst wenn eure Mietaufwendungen über ca. 690 lägen, wäre evtl. Bedürftigkeit vorhanden. Jedenfalls kannst du im Prinzip mit deinem Einkommen den KU + Umgangskosten decken, Mietkosten entfallen ja und deine LG kann problemlos mit 350-400 Euro deinen Bedarf decken.Eben drum hab ich mich noch nciht an irgendein Amt gewandt - ich bin froh, wenn die mich in Ruhe lassen...
(21-03-2012, 19:57)sorglos schrieb: Erst für den Fall, dass du nicht mehr bei ihr mitleben kannst/willst, solltest du umgehend Antrag auf ALGII stellen. Eigentlich wäre es auch vor dem Hintergrund des verschärften UVG-Rückgriffs (deine Steuererstattungen werden wohl auf Jahre hinaus abkassiert) durchaus überlegenswert, den KU zumindest in Höhe der UVG-Zahlungen zu decken. Auch andere Gestaltungen wären denkbar - aber nichts für öffentlich.Das versteh ich nicht - ich bin doch nicht leistungsfähig (unter Selbstbehalt Nettoverdienst) - warum sollten die da Rückgriff über die Steuerrückzahlung bekommen?!?