(26-03-2012, 15:32)mischka schrieb: Das versteh ich nicht - ich bin doch nicht leistungsfähig (unter Selbstbehalt Nettoverdienst) -
Siehe hier: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...2#pid65422
Hast du schriftlich vom JA-UVG-Amt, dass die deine "Nicht-Leistungsfähigkeit" akzeptieren? Wenn nein, dann schleunigst beschaffen.
(26-03-2012, 15:32)mischka schrieb: - warum sollten die da Rückgriff über die Steuerrückzahlung bekommen?!?Weil das UVG-Gesetz (und andere, die einen Anspruchsübergang auf Kommune, Land, Bund bewirken) die Plünderung der Väter um jeden Preis zu jedem späteren Zeitpunkt vorsieht, äähm und der Staat doch so klamm ist.
Es wird einfach im nachhinein Leistungsfähigkeit unterstellt.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #