29-03-2012, 18:12
Mit welcher Begründung denn?
Richtig ist, dass Steuererstattungen unterhaltserhöhend wirken können aber ein los gelöster Anspruch auf die Hälfte der Differenz gibt es nicht.
Richtig ist, dass Steuererstattungen unterhaltserhöhend wirken können aber ein los gelöster Anspruch auf die Hälfte der Differenz gibt es nicht.