29-03-2012, 18:32
Da das Finanzamt die Quotelung ja bereits vorgenommen hat, sehe ich weder einen familienrechtlichen noch privatrechtlichen Anspruch auf genau die Hälfte der Differenz.
Deswegen interessiert mich ja auch so die Klagebegründung.
Deswegen interessiert mich ja auch so die Klagebegründung.