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BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen
#2
Wo waren Eltern, Wächteramt und Familiengericht, die über das Kindeswohl, der damals 15-jährigen Pubertierenden, wachten?
Im Jahr 2003 war die junge Frau volljährig, als Kind längst in den Brunnen gefallen, der, wegen Vergewaltigung vorverurteilte Mann und gleichfalls in seinem Sozialverhalten gestört, bereits etablierter Herrscher über ihr Wohl und Leid. Im Jahr 2006 erstattete die Frau erstmals Anzeige.
Eigentlich zeigt auch dieser Fall nur, dass (Bewährungs-) Strafen ohne begleitende Maßnahmen (Therapien) oftmals nicht viel bewirken und zu Opfern und Tätern sozialisierte Menschen sich in entsprechende gegenseitige Abhängigkeiten begeben.
Hier gehören beide therapiert, denn das gewohnte Opferdasein der jungen Frau wird noch heute so gelebt, statt neutralisiert.
Was hat sie, nach erfolgter Trennung mehr davon, wenn ihr Peiniger nun weggeschlossen wird, als ebendie Bestätigung eines Status, den sie mit von Stolz geschwellter Brust vor sich her und in die nächste/n Beziehung/en trägt?


16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)
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RE: BGH, 5 StR 433/11 - Revision nach Vergewaltigungsurteil durch LG-Bremen - von Bluter - 06-04-2012, 11:20

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