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Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger
#12
Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist. Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden. Wenn der Lohn in Bar ausgezahlt wird, gibts auch keine Probleme. Welche sollten das sein? Als angestellter Geschäftsführer bist Du keine Eigentümer/Gesellschafter. In der Firma kann also ebenso nichts gepfändet werden.
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Nachrichten in diesem Thema
RE: Steuerberater - von p__ - 20-10-2011, 09:29
RE: Steuerberater - von sorglos - 20-10-2011, 10:58
RE: Steuerberater - von Clint Eastwood - 20-10-2011, 11:30
RE: Steuerberater - von Leutnant Dino - 20-10-2011, 12:17
RE: Gründung einer Firma als Unterhaltspflichtiger - von Leutnant Dino - 13-04-2012, 18:37

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