13-04-2012, 18:37
Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist. Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden. Wenn der Lohn in Bar ausgezahlt wird, gibts auch keine Probleme. Welche sollten das sein? Als angestellter Geschäftsführer bist Du keine Eigentümer/Gesellschafter. In der Firma kann also ebenso nichts gepfändet werden.