(13-04-2012, 19:08)MLCer schrieb: Das man bei solchen Zahlungen den KU zahlt, ist selbstverständlich. Aber eben nicht mehrMan kann den Lohnzahlungsanspruch abtreten. Dauerhaft oder für eine bestimmte Zeit und in bestimmter Höhe. Dann kann der AG direkt die Zahlung an KU-Kind leisten. Eine vorrangige Bedienung des KU ist wohl immer legal.
(meine Angaben gelten für D)
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #