15-04-2012, 09:40
(13-04-2012, 18:37)Leutnant Dino schrieb: Die Gläubiger kriegen recht flott raus, dass Du Geschäftsführer bist.
Über welche Wege?
1) über EV
2) weil man(n) sich blöderweise irgendwo im Netz (xing, homepage) verplappert hat?
3) ?
Die Frage zielt darauf, dass man die GF-Tätigkeit möglichst lange verheimlichen sollte, dann gibt es keine Probleme mit den PFüB's. Das gleiche gilt für die Projekte eines Freelancers.
Zitat:Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden.Du kannst doch auf 1000 netto unpfändbar gehen, warum machst Du das nicht?