15-04-2012, 14:12
(15-04-2012, 09:40)MLCer schrieb: Über welche Wege?
1) über EV
2) weil man(n) sich blöderweise irgendwo im Netz (xing, homepage) verplappert hat?
3) ?
Die Frage zielt darauf, dass man die GF-Tätigkeit möglichst lange verheimlichen sollte, dann gibt es keine Probleme mit den PFüB's. Das gleiche gilt für die Projekte eines Freelancers.
Zitat:Bei einem Bruttolohn von 1.000 € (782,- € netto) gibt es nichts zu pfänden.Du kannst doch auf 1000 netto unpfändbar gehen, warum machst Du das nicht?
Einen Geschäftsführerposten kann man nicht verheimlichen. Registergericht, Finanzamt, Creditreform ... das taucht überall im Netz auf. Die 1.000 € brutto sind fiktiv aus einer virtuellen Welt und ist mehr als ein Beispiel zu verstehen.
Letztlich sind das alles Fragen für den Steuerberater bzw. Buchhalter. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass das Steuerrecht so dicht gestrickt ist, dass es kaum Spielraum für Fantasien lässt. Wer als Geschäftsführer nicht öffentlich sein will, sollte dann auch keiner werden.