16-04-2012, 13:23
(15-04-2012, 18:08)Leutnant Dino schrieb: @MCLer
Welches Problem gibt es eigentlich?
Du bist anscheinend Geschäftsführer einer kleiner Firma und möchtest, dass einige Tausender für Dich abgezeigt werden. Und Du weisst nicht wie. Habe ich das richtig verstanden?
Ich möchte alle Möglichkeiten/Nachteile einer UG verstehen.
Bei mir handelt es sich um ein relativ kurzfristiges (3-6 Monate) Projekt in DE. Ich war die letzten Monate in DE nicht angemeldet und melde mich sofort ab, wenn das Projekt zu Ende ist. Die Gläubiger wissen hoffentlich noch nicht, dass ich in DE bin.
Ich kann dieses Projekt 1) auf eigene Rechnung oder 2) über eine jungfräuliche UG (ohne irgendwelche PfÜBs dran) abrechnen. Das sind schon mal zwei mögliche Varianten. In beiden Fällen habe ich gewisse Zeit keine Probleme mit den Pfändungen, aber früher oder später wird die UG mit einem PfÜB belegt. Auch wenn ich auf die eigene Rechnung ohne UG abrechne, kann es zu einer Lohnpfändung beim Kunden kommen, wenn er (schnell) bekannt wird.
Die Abrechnung über UG hat, so wie ich verstanden habe, einige Nachteile
- Auszahlung von größeren Entgelten direkt an den GF/UPflichtigen ist schwer möglich - wenn der PfÜB vorliegt
- die Auszahlung an den Pflichtigen über eine Gewinnauszahlung an den Gesellschafter ist wegen der USteuern relativ ungünstig
- die Auszahlung in Form von ("782,- netto") Häppchen über mehrere Jahre gestreckt (UG als Spardose). Bedeutet hohe USteuern (???). Wie sieht es FA, wenn die Firma nur kurze Zeit richtig Umsatz macht und dann über mehrere Jahre das Geld verbrät?
Vorteile:
- GF kann im Prinzip auf eigene Rechnung nebenbei verdienen, am besten im Ausland
- Firmenausgaben mit dem unversteuerten Geld
Habe ich es richtig zusammengefasst?