18-04-2012, 02:38
Das mit dem Gutachten wollte die Richterin auch im Einstweiligen Anordnungsverfahren. Schriftlich hieß es dann plötzlich das im E.A.V kein Raum dafür ist. Im Hauptsacheverfahren sagte die JA-Tante ohne sich ein Bild zu machen (kein Hausbesuch bei ihr gemacht) auch psychisch kranke könnten gut für das Kind sein. Mal schauen es wird noch auf Berichte gewartet und dann entschieden ob das Gericht ein Gutachten macht. Mal sehen. Es muss gut Begründet sein das es nicht gemacht wird. Sonst wirds beim OLG gemacht.