(21-04-2012, 20:48)snowpanter schrieb: perfekte Antwort...auch wenn ich mich da so frage, als vater hat man scheinbar echt nur die pflicht zu zahlen und das recht [Unterschreitung des Mindestniveaus] zu halten...Falsch!
Du hast das Recht und dem Kind gegenüber die Pflicht, Umgang zu pflegen!
Mit Standardregelung wird/sollte das Kind ca. 30% des Jahres bei Dir leben. Die Kosten für Fahrten, Unterkunft und Verpflegung des Kindes gehen zu Deinen Lasten.
Bis min. zum 3. Lebensjahr des Kindes wirst Du zudem auch BU und uU Fremdbetreuung des Kindes zu zahlen haben.