(22-04-2012, 05:44)Dzombo schrieb: (...)Moin Dzombo.
Das verstehe ich jetzt nicht. Wie kann das Jobcenter dem KV dabei behilflich sein, seine Bedürftigkeit in Sachen Kontakt zu seinem Kind durch Umgangspflege zu beenden? Beschäftigt das Jobcenter jetzt auch schon Umgangs-Fall-Manager?
Du hattest Hemmnisse bezüglich Umgang seitens der KM und seitens des KV angesprochen. Behinderung des Umgangs seitens der KM kann im 'Dreisprung' beseitigt werden. Fehlende Mittel zur Darstellung des Umgangs seitens des KV werden auf Antrag beim bzw vom Jobcenter bereitgestellt.
...bei Begriffsstutzigkeit kann Dir uU Dein Arzt helfen oder auch schon, daß Du regelmäßig und rechtzeitig Deine Tabletten und Tropfen nimmst oder einfach mal still sein, wenn sich die Großen unterhalten.