22-04-2012, 10:09
@'c',
der KU wurde nicht nach den Einkünften der beiden Ärzte berechnet, sondern der Mindestunterhalt nach DDT (100%) ausgelobt, dynamisch (!), befristet(!!!).
Das Ergebnis, des hier eigentlich behandelte Artikels, entspricht auch meinen Erfahrungen und Beobachtungen. Allerdings hätte ich den noch vor 10 Jahren nicht wahrgenommen und wäre wohl auch, für den Fall wenn doch, trotzdem in die Falle getappt, dem AMIGA-Syndrom entsprechend.
der KU wurde nicht nach den Einkünften der beiden Ärzte berechnet, sondern der Mindestunterhalt nach DDT (100%) ausgelobt, dynamisch (!), befristet(!!!).
Zitat:Die Unterhaltsverpflichtung für die Frauenärzte beläuft sich auf das gesetzliche Mindestmaß. Die Zahlungsverpflichtung endet mit dem 18. Lebensjahr der Kinder. Weiterreichende Forderungen haben die Richter zurückgewiesen. Insgesamt war es um Zahlungen von über 120 000 Euro gegangen.(wz: siehe Kästchen).
Das Ergebnis, des hier eigentlich behandelte Artikels, entspricht auch meinen Erfahrungen und Beobachtungen. Allerdings hätte ich den noch vor 10 Jahren nicht wahrgenommen und wäre wohl auch, für den Fall wenn doch, trotzdem in die Falle getappt, dem AMIGA-Syndrom entsprechend.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)