Manchmal lohnt es sich doch, die eigenen Reflexe, in Sachen Frauen als Opferinnen per Geschlecht (und Religionszugehörigkeit), auch männliche Angehörige aus der Fraktion islamischer Rauschebartträger, in Frage zu stellen.
Der Fall Abu Adam hat eine Wendung erfahren, welche zu seiner sofortigen Entlassung und der Verhaftung seiner Drittgattin führte.
Um nun frühzeitig eine erhoffte Strafminderung für die Drittgattin und zweifache Kindesentführerin durchzusetzen, wird´s in der Berichterstattung richtig grotesk.
Und weil die Beschützerinstinkte bei Männern offenbar noch immer sehr ausgeprägt sind, ist sich Redakteur Bernd Kastner nicht zu Schade sich hier der Rolle des Sprechers der Opferinnen-Verteidigung zu hinzugeben.
Am 11.02.2011 entnimmt der aufmerksame Leser der SZ und des Artikels
"Vorwürfe gegen Imam offenbar erfunden" u.A.:
Zitat:Der Imam Abu Adam ist am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Eine seiner drei Frauen, die ihm jahrelange Misshandlungen vorgeworfen hatte, nahm ihre Anschuldigungen als "erlogen" zurück. Unmittelbar nach ihrer Aussage wurde sie selbst festgenommen, später erging Haftbefehl gegen sie wegen falscher Verdächtigung und Freiheitsberaubung in einem besonders schweren Fall.
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Die Anwälte der Frau zeigten sich beeindruckt von ihrer Mandantin: "Ich bewundere ihren Mut, jetzt zu sagen: Die Vorwürfe stimmen nicht", sagt von Stetten, und Azem betont: Der Frau seien die zu erwartenden Konsequenzen bewusst gewesen.
Am 14.02.2011 führt Kastner, unter dem Titel
"Seelenqualen einer Frau" weiter aus:
Zitat:Seine Zärtlichkeiten mit den anderen Frauen mitzubekommen, muss schwer für sie gewesen sein. Sie konnte es nicht fassen, dass der Vater ihrer Kinder nach Pakistan reiste, um gegen den Terrorismus zu predigen, sich dabei aber in große Gefahr brachte. Was, wenn der Ernährer nicht mehr wäre?
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Sie habe die Scheidung gewollt, er aber habe die nötigen Worte nicht gesprochen; nur gesagt, sie könne gehen, mit den Kindern, er wolle seine Ruhe. Das muss sie so verletzt haben, dass sie rot sah; es kam zu gegenseitigen Tätlichkeiten, mit denen sie begonnen habe. Tags darauf habe sie es ihm heimzahlen wollen mit ihrer Aussage, habe aber nie gedacht, dass man ihn einsperrt. Ihr Ziel sei nur die Scheidung gewesen und das Sorgerecht für die Kinder.
(Hervorhebungen zur Widersprüchlichkeit durch mich!)
Es kam also "zu gegenseitigen Tätlichkeiten, mit denen sie begonnen habe"?!
Wo in der deutschen Nachkriegszeit findet sich ein Presseerzeugnis, in dem mit derlei Schönsprech eine Tätlichkeit beschrieben wurde, die von einem Mann ausging?
Auch hier ist die Frau keinesfalls Täterin, bestenfalls gleichwertige und ebenbürtige Kontrahentin des Mannes gewesen - in der Summe allemal besser als ein Mann je sein könnte.
16.02.2012, BILD: "Das Halbwahre ist verderblicher als das Falsche." (Ernst Freiherr von Feuchtersleben)