22-04-2012, 16:46
danke nochmal, aber das hab ich ja schon gelesen, deswegen hab ich die frage mit dem titel ja geäußert.
ich hatte die idee, einen relativ niedrigen betrag + laufzeit (sinnvoll ?) titulieren zu lassen.
denn:
denn dann würde das gelten:
--> + sie müsste ja erstmal die Kosten tragen
--> oder seh ich das so falsch ?
@ p / dzombo:
was bräuchtet ihr denn für hintergrundinfos, um effektiver zu helfen
ich hatte die idee, einen relativ niedrigen betrag + laufzeit (sinnvoll ?) titulieren zu lassen.
denn:
Zitat:Im Jugendamt und bei Notaren hat genau der Betrag und der Inhalt tituliert zu werden, den der unterzeichnende Pflichtige freiwillig titulieren will, egal was von ihm gefordert wird. Gefällt dieser Inhalt der Unterhaltsgläubigerin nicht, muss sie den Klageweg beschreiten. Sollten Zweifel oder Streit über die Unterhaltshöhe bestehen, ist es besser, nur den unstrittigen Geldbetrag zu titulieren und eine Klage abzuwarten. Die eventuellen Gerichts- und Anwaltskosten berechnen sich nur nach dem Restbetrag, um den gestritten wird und sind somit wesentlich geringer wie eine Klage über den Gesamtbetrag, wenn nichts tituliert wurde.
denn dann würde das gelten:
Zitat:Statische Titel enthalten einen konkreten festen Geldbetrag. Bei einem statischen Titel hat der Unterhaltsbegehrende höhere Beträge selbst einzufordern.--> also müsste sie dann klagen. hat sie dabei die unterstützung des JA's ?
--> + sie müsste ja erstmal die Kosten tragen
--> oder seh ich das so falsch ?
@ p / dzombo:
was bräuchtet ihr denn für hintergrundinfos, um effektiver zu helfen