23-04-2012, 13:21
Dann hat sich meiner Ansicht nach wenig geändert. Du wirst auch als Student um den Mindesunterhalt angegangen werden, soviel ist sicher. Man wird dir sagen, du hättest schliesslich bereits eine Ausbildung als Elektroniker samt Job und dürftest dein Studium nicht auf Kosten deines Kindes finanzieren (absurd, aber so wird argumentiert). Du könntest mit einem 400 EUR - Job o.ä. Unterhalt bezahlen, soviel sei dir zuzumuten.
Die langwierigen Spielchen mit ergänzendem ALG 2 unter Anrechnung von Unterhaltspflichten, die im Forum immer wieder empfohlen werden funktionieren als Student auch nicht.
Ein Studium wird nur so gehen: Entweder du verdienst den Unterhalt dazu oder du lässt Schulden auflaufen. Letzteres halte ich in deinem Fall für wenig sinnvoll. Man studiert für einen guten Job und davon wird nicht viel bleiben, wenn du einen Unterhaltsschuldenberg aufgebaut hast. Als Gepfändeter hast keinen guten Karten bei Arbeitgebern, Schulden plus laufenden Unterhalt plus vielleicht noch Studiengebühren zurückzahlen, das wirst du lange schlechter leben wie vorher. Leistung lohnt sich nicht als Pflichtiger...
Die langwierigen Spielchen mit ergänzendem ALG 2 unter Anrechnung von Unterhaltspflichten, die im Forum immer wieder empfohlen werden funktionieren als Student auch nicht.
Ein Studium wird nur so gehen: Entweder du verdienst den Unterhalt dazu oder du lässt Schulden auflaufen. Letzteres halte ich in deinem Fall für wenig sinnvoll. Man studiert für einen guten Job und davon wird nicht viel bleiben, wenn du einen Unterhaltsschuldenberg aufgebaut hast. Als Gepfändeter hast keinen guten Karten bei Arbeitgebern, Schulden plus laufenden Unterhalt plus vielleicht noch Studiengebühren zurückzahlen, das wirst du lange schlechter leben wie vorher. Leistung lohnt sich nicht als Pflichtiger...