23-04-2012, 14:45
Zitat: Als Gepfändeter hast keinen guten Karten bei Arbeitgebern, Schulden plus laufenden Unterhalt plus vielleicht noch Studiengebühren zurückzahlen, das wirst du lange schlechter leben wie vorher. Leistung lohnt sich nicht als Pflichtiger...
Dieser Trugschluss sollte dem (der) Richter -(in), spätestens bei einer Unterhaltstitulierung, gekühlt und ungeschüttelt mit nem Spritzer Tonic serviert werden.