23-04-2012, 19:47
Hallo,
heute erfreute mich im Briefkasten Post vom Gerichtsvollzieher.
Er will einen bestehenden Titel zum KU vollstrecken.
Vorgeschichte:
ich beziehe Leistungen nach SGBII, der Unterhalt wurde daher bislang als Vorschuss gezahlt, ich musste meine Erwerbsbemühungen beim Jugendamt halbjährlich nachweisen. Bei den letzten eingereichten Nachweisen bemängelte das JA selbige mit fadenscheinigen Gründen (keine Ablehnung erhalten wäre unglaubwürdig etc.) und drohte mit "zwangsweiser Durchsetzung der Forderung durch unsere Prozessvertretung".
Dies scheint nun wohl eingetreten zu sein.
Wie verhalte ich mich nun ?
heute erfreute mich im Briefkasten Post vom Gerichtsvollzieher.
Er will einen bestehenden Titel zum KU vollstrecken.
Zitat:"Sollten Sie auf dieses Schreiben nicht reagieren, bin ich nach den gesetzlichen Bestimmungen gezwungen, das Verfahren zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung zu eröffnen § 807 ff ZPO."Eine beglaubigte Abschrift/ vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde lag bei.
Vorgeschichte:
ich beziehe Leistungen nach SGBII, der Unterhalt wurde daher bislang als Vorschuss gezahlt, ich musste meine Erwerbsbemühungen beim Jugendamt halbjährlich nachweisen. Bei den letzten eingereichten Nachweisen bemängelte das JA selbige mit fadenscheinigen Gründen (keine Ablehnung erhalten wäre unglaubwürdig etc.) und drohte mit "zwangsweiser Durchsetzung der Forderung durch unsere Prozessvertretung".
Dies scheint nun wohl eingetreten zu sein.
Wie verhalte ich mich nun ?
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel