23-04-2012, 21:32
(23-04-2012, 20:36)Zechpreller schrieb: Mit Abgabe der EV bestätigst du, das du rechtmässiger Schuldner der genannten Summe X in Euro bist und eben diese jetzt nicht leisten kannst.Ok, das heisst also EV abgeben und dann den Titel abändern lassen ?
Es ist egal, ob du HartzIV Empfänger wurdest, oder eben 3.000,- € netto verdienst. Wer nicht zahlt, bekommt über kurz oder lang, Besuch vom
schwarzen Mann.
Die Schulden sind mir eigentlich wurst, da ich bereits durch Gerichtsverhandlungen (vorsätzlich) verschuldet wurde.
AG und OLG Richter waren der Auffassung, das ich gefälligst für mein dreistes Begehren auf gleichberechtigte Elternschaft durch gSR finanziell gemaßregelt werden müsse - d.h. trotz VKH alle Kosten zu tragen hätte.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel