23-04-2012, 22:38
(23-04-2012, 22:21)Sixteen Tons schrieb: Also sofort Bankkonto in P-Konto umwandeln lassen. Der Vorteil istOk. Wie hoch ist denn der Betrag, der sich max. dort befinden darf ?
dann wenigstens, das der Freibetrag für jeden Unterhaltsberechtigten für
den Kontoinhaber angehoben wird.
(23-04-2012, 22:21)Sixteen Tons schrieb: Ihm wurde ernsthaft empfohlen, jegliche Erwerbsbemühungen einzustellen und etwas Moonlightworking zu betreiben, damit er seinem Kind auch einmal etwas bieten kann.Nichts anderes habe ich vor.
Wenn dieser Staat schon der Aufassung ist, das ich keinerlei Rechte an meinem eigenem Kind haben soll, soll er gefälligst auch die Kosten dieses Systems tragen.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel