23-04-2012, 23:14
(23-04-2012, 22:45)Zechpreller schrieb: Ob die Tatsache, das man mit einem P-Konto auch nur noch über ein Konto verfügen darf, würd ich
mich doch glatt fragen! Wer braucht denn 2 Konten? Mit HartzIV so oder so nicht.
Er kann soviele P-Konten haben wie er möchte. Der Gläubiger darf sich dann
aber aussuchen, welches er pfänden will. Im Übrigen stimme ich zu.
Ein Konto reicht wohl für das Existenzminium.