24-04-2012, 00:04
(23-04-2012, 23:49)Zechpreller schrieb: Hey Sixteen, mir ist bekannt, das aufgrund bestehender Unterhaltsverpflichtungen gegenüber mehrerer Kinder bei mir ein Sockelbetrag von mtl. roundabout 800,- € eingetragen steht. Re
Dann hat p Recht und den Pfändungsbetrag bei Unterhalt setzt
das Vollstreckungsgericht fest. Dann macht das P-Konto m. E. quasi nur
noch Sinn, wenn noch weitere nachrangige Gläubiger da sind, die regelmässig zu Ihren Forderungen kommen wollen.
Damit die paar Ocken, die über bleiben, nicht auch noch weg sind.