24-04-2012, 00:22
(23-04-2012, 23:14)Sixteen Tons schrieb: Er kann soviele P-Konten haben wie er möchte.
Zitat:Darf ich mehrere P-Konten unterhalten?
Nein. Mehrfacher Kontopfändungsschutz wäre missbräuchlich und würde den Gläubiger benachteiligen; das ist u.U. strafbar. Jeder Bürger darf daher nur ein Girokonto als P-Konto unterhalten. Bei der Vereinbarung des P-Kontos hat der Kontoinhaber zu versichern, dass er kein weiteres P-Konto hat. Die Bank ist berechtigt, bei der SCHUFA zu erfragen, ob ein weiteres P-Konto des Kunden existiert.
UND:
(23-04-2012, 23:10)Sixteen Tons schrieb: Bitte beachten, das nur deine eigene Kohle dort geschützt ist. Wenn deine Mutti/Freunding/Verlobte/Gattin oder sonstwer ihre/seine vom Munde abgesparten Cents dort einzahlt, fällt das Einkommen nicht unter die Freibeträge und ist futsch.
Die Herkunft des Geldes war früher schützenswert, aber das ist jetzt wegen der Freibeträge egal geworden.
Zitat:Gilt der neue Kontopfändungsschutz beim P-Konto auch für Selbständige?http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueb...o-4776.php[/quote]
Ja. Weil es beim P-Konto nicht mehr auf die Art der überwiesenen Einkünfte ankommt, existiert auf dem P-Konto auch erstmals Kontopfändungsschutz für die Einkünfte Selbständiger.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel