24-04-2012, 09:01
(24-04-2012, 00:22)Pistachio 00 schrieb:(23-04-2012, 23:14)Sixteen Tons schrieb: Er kann soviele P-Konten haben wie er möchte.
Zitat:Darf ich mehrere P-Konten unterhalten?
Nein. Mehrfacher Kontopfändungsschutz wäre missbräuchlich und würde den Gläubiger benachteiligen; das ist u.U. strafbar. Jeder Bürger darf daher nur ein Girokonto als P-Konto unterhalten.[gekürzt]
UND:
(23-04-2012, 23:10)Sixteen Tons schrieb: Bitte beachten, das nur deine eigene Kohle dort geschützt ist. [gekürzt]
1 P-Konto pro Person ist richtig. Es gab allerdings wenigstens einen Fall mit mehreren P-Konten. Sind also dennoch mehrere P-Konten vorhanden (was ja nicht sein soll) können Gläubiger bei Gericht beantragen, dass lediglich ein pfändungssicheres Konto geführt wird.
In besagtem Fall, gab es dann noch die Problematik, ob der Schuldner dann noch das Recht haben durfte zu sagen: "Dann nehme ich das Konto mit dem höchsten Guthabenbetrag."
UND:
Egal wer auf dein Konto einzahlt, es wird immer deinem Freibetrag hinzugerechnet. Wenn dieser bereits mit deinem Zahlungseingang ausgereizt ist, wäre z. B. ein Überweisungsgeschenk von Mutti über 50 Euro über dem Freibetrag und wird somit an den/die Gläubiger abgeführt.