24-04-2012, 10:31
(24-04-2012, 09:27)Bernie schrieb: guten morgen,
was ist denn das das mit der Pfändung passiert und der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht. .. Können solche Gegenstände gepfändet werden????
Theoretisch schon.
Der GV interessiert sich aber eher für hochwertiges Mobiliar, Luxusartikel.
Das Zeug muss ja auch die Vollstreckungskosten decken.
Der Schuldner sollte dem GV Quittungen vorlegen können für die Gegenstände, die ihm nicht gehören und für den GV interessant sein könnten (nein, nicht das alte Sofa). Wenn der GV Sachen mitnimmt, die
nicht dem Schuldner gehören, muß der Eigentümer erst im Rahmen einer
Drittwiderspruchsklage sein Eigentum zurückfordern, das dauert eine Weile.
Ich vermute, in der Praxis findet ein GV selten etwas zur Verwertung.
Er kündigt seinen Besuch nämlich regelmässig an.