25-04-2012, 09:11
(25-04-2012, 00:26)Daniela schrieb: - Titulierung Mindestunterhalt (beim Notar, nicht JA)
- Sorgeerklärung beim Jugendamt
- Antrag auf Umgangsregelung beim Familiengericht mit einstweiliger Anordnung.
1. Ja.
2. Ja.
3. Ja, aber keine einsteilige Anordnung. Nach so langem hin und her ist eine besondere Dringlichkeit nicht mehr zu vermitteln.
Und hier lag auch das wichtigste Problem: Der Vater hätte sofort reagieren müssen, als der Umgang eingeschränkt wurde. Wer so etwas auch nur wenige Wochen hinnimmt, schafft damit eine Referenz.
Der Vater muss handeln, du kannst ihn unterstützen aber wenn er schwankt und nichts tun will, ist auch deine Rolle in der Sache zu Ende. Sag ihm doch mal, er solle selbst im Forum schreiben. Der Schaden, den er bei den Kindern befürchtet ist übrigens längst geschehen, indem der Kontakt unterbrochen wurde und durch das Verhalten der sogenannten Mutter. Wenn er aktiv wird, kann er den Schaden vielleicht verringern.