25-04-2012, 13:48
(25-04-2012, 13:39)Daniela schrieb: Wie soll man es eigentlich richtig machen? Stellt man sofort einen Antrag vor Gericht, rügt einen der Richter, weil man nicht ausreichend versucht hat, sich außergerichtlich zu einigen
Steht in der tfaq. Bei Mutter und Jugendamtsvermittlungsversuchen immer Fristen setzen, und am ersten Tag nach deren Verstreichen den nächsten Schritt einleiten. In wenigen Wochen muss sie Sache gerichtsanhängig sein. Wenn es um laufenden Umgang ging, der plötzlich stranguliert oder abgebrochen wird, dann sofort zum Gericht, Eilantrag mit besonderer Dringlichkeit.
Der Fehler Nr. 1 ist, erst einmal abzuwarten, Fristen immer wieder auszudehnen, sich hinhalten zu lassen. In dieser Zeit schreitet die Entfremdung mit den Kindern fort und es wird von Tag zu Tag schwerer den Umgang wieder auf altem Niveau in Gang zu bringen.