25-04-2012, 19:48
Neuentwicklung zum Thema:
Offensichtlich ist mein LG heute nochmal in sich gegangen. Ich hatte ihn bezüglich seiner zaudernden Einstellung angesprochen und wir haben nochmals die Möglichkeiten durchgesprochen. Wir haben uns daher nun doch - gemeinschaftlich - für ein juristisches Vorgehen entschieden.
Nun brachte er die Frage auf, ob ein Antrag auf Umgang überhaupt Sinn macht, da selbst bei einer gerichtlichen Festlegung zu erwarten steht, dass die KM den Umgang boykottieren würde (hat sich ja auch schon im anlaufenden Verfahren in Ö gezeigt, dass die KM in keiner Weise kooperationsbereit ist und stattdessen irgendwelche haltlosen Vorwürfe erfindet).
Würde daher ein Antrag auf alleinige Sorge mehr Sinn machen?
Wie seht ihr das?
Offensichtlich ist mein LG heute nochmal in sich gegangen. Ich hatte ihn bezüglich seiner zaudernden Einstellung angesprochen und wir haben nochmals die Möglichkeiten durchgesprochen. Wir haben uns daher nun doch - gemeinschaftlich - für ein juristisches Vorgehen entschieden.
Nun brachte er die Frage auf, ob ein Antrag auf Umgang überhaupt Sinn macht, da selbst bei einer gerichtlichen Festlegung zu erwarten steht, dass die KM den Umgang boykottieren würde (hat sich ja auch schon im anlaufenden Verfahren in Ö gezeigt, dass die KM in keiner Weise kooperationsbereit ist und stattdessen irgendwelche haltlosen Vorwürfe erfindet).
Würde daher ein Antrag auf alleinige Sorge mehr Sinn machen?
Wie seht ihr das?