25-04-2012, 20:59
Bei diesem Kindesalter und der Vorgeschichte wird sich eine gerichtliche Umgangsregelung wohl auf ein paar Termine betreuter Umgang beschränken. Was danach kommt, lassen die Richter gerne im unklaren (bzw. fordern erst zu Gesprächen zwischen den Eltern auf), wohl wissend dass eine Reihe Väter bis dahin von selbst aufgeben wird und somit "keinen Ärger" für Richters Mittagsschlaf mehr machen.