25-04-2012, 21:29
Wir hatten der KM und auch dem Gericht in Ö an Hand einiger Empfehlungen (meine Mutter arbeitet für ein Jugendamt als Tagesmutter für "Problemfälle", daher besteht ein grundlegendes Vorwissen, habe mich aber auch nächtelang durch Broschüren und Jugendamtsregelungen gelesen) einen Vorschlag zur Kontaktanbahnung ausgearbeitet und unterbreitet - erst kürzere Besuchskontakte im Beisein der KM (oder einer "betreuenden Person"), dann Tagesausflüge, schließlich Umgangstermine mit Übernachtung. Als Zeitraum war von unserer Seite her 6 - 9 Monate angedacht. Wurde seitens der KM komplett zurückgewiesen.