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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige
#3
Warum?
Gesetzestexte und Rechtspraxis sind nur pro forma geschlechtsneutral.

Die Empirie beweist jedoch, dass in aller Regel der Mann zahlt.
Deshalb ist Einseitigkeit hier nicht zu beanstanden.

Zu Ihrem OLG: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
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Nachrichten in diesem Thema
Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 05:00
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Gast1 - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:01
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:15
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:53

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