26-02-2009, 09:59
Warum?
Gesetzestexte und Rechtspraxis sind nur pro forma geschlechtsneutral.
Die Empirie beweist jedoch, dass in aller Regel der Mann zahlt.
Deshalb ist Einseitigkeit hier nicht zu beanstanden.
Zu Ihrem OLG: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.
Gesetzestexte und Rechtspraxis sind nur pro forma geschlechtsneutral.
Die Empirie beweist jedoch, dass in aller Regel der Mann zahlt.
Deshalb ist Einseitigkeit hier nicht zu beanstanden.
Zu Ihrem OLG: Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel.