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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige
#9
Der Witz ist doch, dass du ... äh, wir hier, Wink die fehlenden Beträge über unsere Steuern mit finanzieren.
Aus diesem Grund ist es ja auch so wahnsinnig wichtig die Väter zu einem möglichst guten Brutto zu animieren, damit dann auch die von z.B. dir nicht geleisteten Unterhalte fließen können.
Ich mache das gerne für dich, wenn du mich in zehn Jahren mal für 20 Tage beherbergst. Smile
Den Flug zahle ich dann selbst, sofern es mir bis dahin möglich ist. Cool

Die Höchstgrenze von 48h gilt übrigens nicht für alle Berufsgruppen, sondern auch nach Anforderungsstufe.
Kannst also für die Jobs, mit den von dir eingestellten Stundensätzen, leicht heraufsetzen und die geforderte Stundenzahl leicht absenken.
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Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 05:00
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Gast1 - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 09:59
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:01
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:15
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Bluter - 26-02-2009, 11:47
RE: Mindesteinkommen für Unterhaltspflichtige - von Exilierter - 26-02-2009, 11:53

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