04-05-2012, 12:42
Hallo,
Siehe dazu auch:
http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=5387
Vorraussetzung für einen Sorgerechtsentzug bzw. ABR-Entzug sollten aber ganz konkrete und nachweisbare Misshandlungen des Kindes sein und nicht Deine Meinung über mögliche psychische Störungen.
Sammle Beweise und stelle unbedingt (wenn Tatbestand vorliegt) Strafanzeige.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Ich hatte mit der Argumentation auf Kindeswohlgefährdung geklagt, weil sie - meiner Meinung nach - erhebliche psychische Defizite aufweist ...Mit dieser Begründung kommt mann in der Regel nicht weit.
Siehe dazu auch:
http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=5387
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Habe ich mit dem Anhörungsverfahren überhaupt etwas zu tunNein.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: bzw. kann dies pos. Folgen für meinen Sohn bzw. Fall haben?Ja, sollte das erste Kind danach dem Vater zugesprochen werden.
(04-05-2012, 12:12)Lidi schrieb: Oder soll ich versuchen, ne einstweilige Verfügung zu erwirken, um meinen Sohn aus der Situation raus zu holen?Warte erst mal ab, was in dem Verfahren herauskommt und halte Kontakt zu dem Vater.
Vorraussetzung für einen Sorgerechtsentzug bzw. ABR-Entzug sollten aber ganz konkrete und nachweisbare Misshandlungen des Kindes sein und nicht Deine Meinung über mögliche psychische Störungen.
Sammle Beweise und stelle unbedingt (wenn Tatbestand vorliegt) Strafanzeige.
"Hoffnung ist eben nicht Optimismus, ist nicht Überzeugung, daß etwas gut ausgeht, sondern die Gewißheit, daß etwas Sinn hat - ohne Rücksicht darauf, wie es ausgeht." - Václav Havel