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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#9
(04-05-2012, 14:56)Ibykus schrieb: Wann war das Sorgerechtsverfahren, wann das Umgangsrechtsverfahren?
Wenn in begründeten Gefährdungssituationen kein Sachverständiger eingeschaltet wurde, hast Du (oder Dein Anwalt) etwas falsch gemacht.

Der Umgang läßt sich ausbauen. Bei einem 1,5 jährigem Kind muss Umgang wöchentlich stattfinden - nach 14 Tagen hat das Kind die in den Umgängen aufgebauten Beziehungen wieder vergessen .....

Wenn die Mutter -wie Du schreibst- schon mehrfach wegen Körperverletzungsdelikte aufgefallen und schon rechtskräftig verurteilt wurde, würde ich auf das aktuelle Verfahren wegen Körperverletzung zum Nachteil des acht-jährigen Kindes und unter ausdrücklicher Bezugnahme darauf zum Anlass nehmen, im Wege einer einstweiligen Anordnung das Sorgerecht zu bekommen.

Wenn die abgewiesen werden sollte, kannst Du das mündliche Verfahren beantragen und auf diese Weise schnell zu einer - nach summarischer Prüfung vorläufigen- Entscheidung kommen.

Interessant die Argumente, mit denen nach vorstehendem Sachverhalt, Dein Antrag abgewiesen werden sollte !

Zitat:Soll ich das JA erstmal machen lassen ?

Gegenfrage:
Wieviel Gründe und Hinweise auf aktuelle und in unmittelbarer Vergangenheit liegende Katastrophen sind erforderlich, damit Du Dir diese Frage selbst beantworten kannst?

Also ich hatte vor 12 Monaten erst ein Eilverfahren und dann im November das Hauptverfahren wegen Sorgerecht und Umgang. Beim ersten Termin sagte die Richterin, dass sie keine akute Kindeswohlgefährdung sieht. Danach kam dann im Juni die KV bei ihrer Mutter und dann das Hauptverfahren, bei dem die Richterin nicht genug Gründe sah, einen Sachverständigen einzusetzen. Die Richterin war im Laufe des Verfahrens dann aber überrascht, dass wegen dem 8-jährigen bereits ein Sachverständiger zugange ist. Weitere Einzelheiten dazu durfte die JA-Mitarbeiterin nicht nennen, da die die Mutter fragte, ob sie zum Verfahren bzgl. des 8-jährigen Weiteres sagen könne und die Mutter dies verweigerte. Für mich etwas unverständlich, dass man da nicht als Richterin sagt, dass die Fälle doch wegen der gemeinsamen Mutter irgendwie zusammenhingen und dass man da nicht beide Fälle quasi als Genazes sieht. Ist wahrscheinlich quatsch, wie ich das sehe, sind wahrscheinlich einfach 2 verschiedene Verfahren und basta. Die Mutter wurde effektiv ein Mal wegen KV verurteilt (2010).

Der 8-jährige hat ja nun anscheinend gute Chancen, dauerhaft bei seinem Vater zu bleiben. Soll ich also meinen Anwalt kontaktieren, um da was bzgl. meines 1,5 jährigen Sohns zu erwirken?

Ausserdem: Natürlich ist mir klar, dass da so viel vorgefallen ist. Innerlich will ich sicher nicht aufs JA warten, aber ich hab ja immerhin geklagt und alle meine Argumente und Tatsachen haben ja nicht wirklich viel gebracht. Was soll ich denn machen, ich will meinen Sohn da schnellstmöglich rausholen. Das ist aber doch nicht der Punkt, der Punkt ist doch, dass die genügend oder noch mehr stichhaltige Beweise haben wollen.
Ich finds natürlich krank, dass die Mutter ihren ersten Sohn dermassen verziehen und verletzen kann und man vom JA gesagt bekommt, dass man das ja nun nicht auf den 2ten Sohn übertragen könnte. Rechtlich scheint dies so zu sein,
aber sie hat ihren ersten total verzogen, so dass der schon in der ersten Klasse fast von der Schule geflogen ist und jetzt nehmen sie ihr den weg und dann heisst es anscheinend: "Den 2ten Sohn kriegt sie vielleicht besser hin".
Ihr merkt, ich bin gerade viel zu emotional und unrational, aber so ist das halt, ich weiss, dass es meinem Sohn bei mir besser gehen würde, er ist der Sinn meines Lebens und ich werde nie aufgeben.
Wegen einer einstweiligen Anordnung sollte ich glaube ich dann doch mal meinen Anwalt kontaktieren.

1000 Dank für Eure Meinungen und Tipps, ich werde Euch auf dem Laufenden halten..
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von Lidi - 04-05-2012, 15:39

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