Jau, das JA war mit einer Psychologin bei der KM und es wurde festgestellt, dass keien akute Gefährdung des anderen Kindes vorliegt. Die KM hat zugegeben, ihrem anderen Kind einen übergebraten zu haben, aber der Kleinere hatte natürlich keine Gewaltspuren.
By the way, ich sehe da - aus meiner naiven Rechtssicht - 2 Vergehen der Mutter: Erst hat sie ihrem Kind einen übergebraten und dann hat sie ihn noch mit der Verletzung in die Schule geschickt, anscheinend mit der Hoffnung, dass dies nicht auffällt, anstatt zu ihrem Fehler zu stehen und mit dem Kleinen selbst zum Arzt zu gehen.
By the way, ich sehe da - aus meiner naiven Rechtssicht - 2 Vergehen der Mutter: Erst hat sie ihrem Kind einen übergebraten und dann hat sie ihn noch mit der Verletzung in die Schule geschickt, anscheinend mit der Hoffnung, dass dies nicht auffällt, anstatt zu ihrem Fehler zu stehen und mit dem Kleinen selbst zum Arzt zu gehen.