05-05-2012, 13:25
(05-05-2012, 08:54)Bluter schrieb: Hallo Lidi,
ein kleiner Einwurf in die Runde, von meiner Seite.
Es macht nicht viel Sinn hier die Mutter zu pathologisieren und die Erfahrungen von Kind1 auf Kind2 zu übertragen, bzw. dem 2ten diese Erfahrungen in Aussicht zu stellen.
Die Mutter neigt nicht nur zu Gewaltanwendung!
Sie ist wegen Körperverletzung mehrfach vorbestraft!
Und sie hat den älteren Jungen bereits so an seiner Gesundheit verletzt, dass dieser aktuell vom Schulpersonal ins Krankenhaus gebracht werden musste.
Daraufhin haben familiengerichtliche Maßnahmen das Kind von der Mutter zum Vater geführt....
@blue hält es in dieser Situation für angebracht, festzustellen, dass der To zu Beginn der Beziehung hätte absehen müssen, was das deutsche Familienrecht nun aus ihm macht:
blue schrieb:Sehe ich anders. Du warst drei Monate mit ihr zusammen und Du hast nicht die Lümmeltüte benutzt. Nicht "wir" haben nicht aufgepasst.
@p vertritt offensichtlich der Ansicht, wegen der juristischen Schwierigkeiten das ABR übertragen zu bekommen, wäre es besser, mit der Faust in der Tasche abzuwarten.
Und @Bluter schließlich scheint erst gar kein Risiko zu erkennen oder er versucht zu beruhigen, indem er darauf hinweist, dass es genügend Beispiele gibt, in denen mütterliche Gewalt sich auf ein Kind beschränkt und ein Übergriff auf andere Kinder in der Regel nicht zu erwarten sei.
Deshalb an dieser Stelle noch einmal:
Selbst wenn für ein wegen Kindeswohlgefährdung beantragter SR-Wechsel auf den Vater abgewiesen werden sollte, kann das unmöglich der Grund dafür sein, seine Hände in den Schoß zu legen und die Augen vor einer konkret bestehenden Gefahrensituation zu schließen.
Hier ist stattdessen Eile geboten für konsequentes Handeln mit dem Ziel, das Kind aus seiner es gefährdenden Umgebung zu befreien.