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In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ?
#48
(05-05-2012, 23:38)Lidi schrieb: die Umgangregelung war definitiv seltsam, bzw. wurde vin der Richterin gereglet, nacch mein ANwalt sagte: Jetzt regeln sie halt irgendwas, weil die tolle Mutti stikt dagegen war, dass ich überhaupt den Kleinen mal alleine, also ohen ihr Beisein, sehen dürfte.

Wenn dir diese Umgangsregelung das nur so nebenbei hingeworfen wurde und nur unsubstantiierte Vermutungen zu dieser lächerlichen Minimalregelung geführt haben, musst du an diesem Punkt weitermachen.

War auch der Umgang Gegenstand einer einstweiligen Anordnung? Dann auf ins Hauptverfahren! Ansonsten: Nochmal klagen. Mit einem anderen Anwalt. Ein Anwalt, der mit "jetzt regeln sie halt irgendwas" argumentiert ist entbehrlich. Der tatsächliche Kontakt zum Kind ist die Basis für alles andere. Den gilt es schleunigst auszuweiten. Die Chancen dafür sind vorhanden, im Gegensatz zum gemeinsamen Sorgerecht.

Dass du durch die Ereignisse emotional instabil wirst, ist eine leider häufige Begleiterscheinung. Wenn die Gefahr besteht, dass du in aufgerührter Stimmung deshalb Dinge sagst, die böse Eigentore verursachen, dann lass nur Dritte sprechen. Dafür ist ein Anwalt oder Beistand hilfreich.
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RE: In die Vollen gehen oder das JA machen lassen ? - von p__ - 07-05-2012, 13:37

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