09-05-2012, 14:15
Guckst Du hier: http://www.rechtslupe.de/familienrecht/n...ern-321123
Ich würde beim FG die Ablehnung des VKH-Antrages wegen der mangelnden Erfolgsaussicht beantragen, da Du nicht beabsichtigst, einer Namensänderung zuzustimmen und eine Notwendigkeit entsprechend § 1618 Satz 4 BGB nicht gegeben ist.
Ich würde beim FG die Ablehnung des VKH-Antrages wegen der mangelnden Erfolgsaussicht beantragen, da Du nicht beabsichtigst, einer Namensänderung zuzustimmen und eine Notwendigkeit entsprechend § 1618 Satz 4 BGB nicht gegeben ist.
Wer nicht taktet, wird getaktet...