09-05-2012, 16:20
Namensänderungen waren früher mal gelegentlich durchsetzbar, in jüngerer Zeit muss man schon sehr schwere Begründungsgeschütze auffahren, um sie gegen den Willen des anderen Elternteils durchzusetzen. Ausser, der ist nicht sorgeberechtigt und das Kind hat nicht seinen Nachnamen.
An dieser juristischen Lage hat sich seither nichts geändert: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...hp?tid=783
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