09-05-2012, 16:45
@Jessy
Deine Einschätzung ist schlicht falsch. Weder das von Dir aufgeführte, noch die Begründung im VKH-Antrag lassen ein hinreichendes Erfordernis für eine Umbenennung erkennen.
Nicht die Frage, ob die Weigerung des TE nachvollziehbar ist, ist relevant, sondern ausschließlich, ob ein entsprechendes Erfordernis vorliegt.
Insofern bleibe ich bei meiner Empfehlung an den TE.
Deine Einschätzung ist schlicht falsch. Weder das von Dir aufgeführte, noch die Begründung im VKH-Antrag lassen ein hinreichendes Erfordernis für eine Umbenennung erkennen.
Nicht die Frage, ob die Weigerung des TE nachvollziehbar ist, ist relevant, sondern ausschließlich, ob ein entsprechendes Erfordernis vorliegt.
Insofern bleibe ich bei meiner Empfehlung an den TE.
Wer nicht taktet, wird getaktet...