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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#7
(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: Titulierung:
1. Wollte ich beim JA machen. Is bei mir um die Ecke und ist ja kostenlos. Welche Nachteile gegenüber dem Notar hat das konkret?

3.Wie läuft das mit der Titulierung ab? Gehe ich mit einem vorgefertigten Schreiben dorthin oder wird das da verfasst und aufgenommen?
Also ich bin beim Termin zur Titulierung im JA sehr gründlich über mögliche Vor- und Nachteile aufgeklärt worden (war übrigens ein Mann). Befristeter Titel war kein Problem. Es ist kostenlos.
Hab den Zettel von RAin der KM hingelegt, ich fand die Summe damals in Ordnung und das wurde dann auch tituliert.
Ausnahme: Ich bin über die Problematik mit dem Wegfall der Steuerklasse III nach dem Trennungsjahr nicht hingewiesen worden. Hatte mich darauf verlassen, das es eine neue Einigung geben würde. Wäre m. E. also besser gewesen, Einkommen mit (fiktiver) Steuerklasse I/IV titulieren zu lassen und ggf. im Trennungsjahr den Rest "freiwillig" zu zahlen. Jetzt habe ich den Salat Angry

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: 4. Was ist mit den Schulden bei der Vorschusskasse.
Verlangen können Sie viel, allerdings m. E. nur das, was sie auch selber ausgekehrt haben. Wenn es nicht tituliert ist, geht es erst vor Gericht und du hast die Möglichkeit, deine Einwände vorzubringen. Beweislast hat wie immer der Zahler.

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: Aufstockung:
Titulieren lassen, zahlen und Antrag auf ALGII beim JC stellen. Antrag also direkt nach 1. titulierter Zahlung möglich. Anteiliges Sozialgeld für Umgang mit Tochter beantragen (Anlage BEBE).

(10-05-2012, 07:53)Absurdistan schrieb: 2. Wieviele Lohnabrechnungen muss ich hinblättern?
Sechs Monatslohnzettel.

@Nappo, hau ihnen §38, Abs 2. SGBII und §36 SGB II um die Ohren.
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RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Sixteen Tons - 10-05-2012, 11:00

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