Nehmen wir mal an, eine Unterhaltsberechtigte hat keinen Bock mehr, für sich selbst zu sorgen. Der ausgeurteilte nacheheliche Unterhalt läuft aus, Frühverrentung scheidet aus wg. medizinischem Gutachten, das im Rahmen des Scheidungs-/Unterhaltsverfahrens erstellt wurde (demnach ist die UHN zu 80% erwerbsfähig). Da die weibliche Rachsucht bekanntermassen unendlich ist, geht diese UHN nunmehr zur Behörde und begehrt dort Lebensunterhalt - Hartz4 oder Grundsicherung oder was auch immer. Da sie eigentlich keinen Anspruch hat, lässt sie sich Hartz4 als Darlehen gewähren (natürlich in der Absicht, die Rückzahlung dem Exmann aufzuladen).
Ist der Rückgriff auf den Exmann tatsächlich möglich? Auch wenn die UHN andere Geldquellen erschliessen könnte- einfach nur aus Rachsucht gegenüber dem Ex?
Austriake
Ist der Rückgriff auf den Exmann tatsächlich möglich? Auch wenn die UHN andere Geldquellen erschliessen könnte- einfach nur aus Rachsucht gegenüber dem Ex?
Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1