11-05-2012, 14:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 11-05-2012, 14:36 von Camper1955.)
Ich würde an Deiner Stelle den Unterhaltstitel auf ein halbes Jahr befristen.
So lange laufen in der Regel (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II.
Und dann nur das titulieren, was Du auch locker zahlen kannst. Nur das kann auch gepfändet werden, wenn Du nicht zahlst. Aber Du möchtest ja zahlen.
Mach auf Umgangskosten und erhöhte Wohnkosten aufmerksam, falls die Beistandschaft quer schießen will.
Wenn sie Dir sagt, so nimmt sie Deine Unterschrift nicht an, dann verweigere die Unterschrift.
Niemand kann Dich dazu zwingen, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, den Du nicht bedienen kannst. (§ 1603 Abs. 1 BGB)
lg
Camper
So lange laufen in der Regel (aufstockende) Leistungen nach dem SGB II.
Und dann nur das titulieren, was Du auch locker zahlen kannst. Nur das kann auch gepfändet werden, wenn Du nicht zahlst. Aber Du möchtest ja zahlen.
Mach auf Umgangskosten und erhöhte Wohnkosten aufmerksam, falls die Beistandschaft quer schießen will.
Wenn sie Dir sagt, so nimmt sie Deine Unterschrift nicht an, dann verweigere die Unterschrift.
Niemand kann Dich dazu zwingen, einen Unterhaltstitel zu unterschreiben, den Du nicht bedienen kannst. (§ 1603 Abs. 1 BGB)
lg
Camper
Gottes Mühlen malen langsam, aber klitzeklein.