11-05-2012, 14:57
Aber wo wir bei Tricks sind... der meiner Ex hat gut funktioniert.
Alles vorhandene Geld klauen, Kinder bunkern, auf Unterhalt klagen, bis unter SB.
Dann einfach mit dem Urteil vom Amtsgericht nicht zufrieden sein und ohne PKH (weil keine Aussicht auf Erfolg) beim OLG noch mehr verlangen.
Vom OLG ne Schlappe kassieren und die dann eintrudelnde Rechnung vom Gericht ignorieren und auf die abgelegte aktuelle EV verweisen... Schwupps (solange noch nicht rechtskräftig geschieden) bekommt MANN die Rechnung der EX als Zweitschuldner von der Landesjustizkasse aufgebrummt. PENG! Pfändung spätestens bei der nächsten Steuerrückerstattung (welche ja schon großzügig in den Unterhalt eingerechnet wurde!).
Alles vorhandene Geld klauen, Kinder bunkern, auf Unterhalt klagen, bis unter SB.
Dann einfach mit dem Urteil vom Amtsgericht nicht zufrieden sein und ohne PKH (weil keine Aussicht auf Erfolg) beim OLG noch mehr verlangen.
Vom OLG ne Schlappe kassieren und die dann eintrudelnde Rechnung vom Gericht ignorieren und auf die abgelegte aktuelle EV verweisen... Schwupps (solange noch nicht rechtskräftig geschieden) bekommt MANN die Rechnung der EX als Zweitschuldner von der Landesjustizkasse aufgebrummt. PENG! Pfändung spätestens bei der nächsten Steuerrückerstattung (welche ja schon großzügig in den Unterhalt eingerechnet wurde!).