12-05-2012, 15:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12-05-2012, 16:18 von Absurdistan.)
1.) So, muss mich jetzt informieren über Argumente der Befristung des gesetzlichen Mindesunterhaltes. Was die Bemessungsgrundlage vom Gesetz her ist und meine Leistungsfähigkeit betrifft.
2.) Weiterhin möchte wissen ob sich ein Passus einbauen lässt, der es mir ermöglicht sollten sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse gravierende ändern den Titel ohne Abänderungsklage zu ändern oder das bei Nichtzahlungund sich wahnsinnig hohe Schulden auftürmen. Also eine Auswegmöglichkeit im Notfall.
Am Besten wäre es wenn Punkt 1 und 2 möglich ist. Wenigstens eins von Beiden sollte schon sein. Was da jemand was?
Sollte in dem Titel noch Wohnort Frauenhaus drinstehen weil sie sich noch nicht umgemeldet hat, werde ich das Ding nicht unterschreiben. Ich werde nichts titulieren was die nächsten Jahre (max. 16,5 Jahre) jedem SB bei Arge oder sonstwo suggeriert ich wäre ein Gewalttäter. Das ich ihr nix getan habe ist nämlich unbestritten und selbst die KM hatte nix derartiges angeben. Ist dort aufgenommen worden weil ich sie wegen der gem. Sorge unter Druck gesetzt habe und ich sie für psychisch krank halte. Was ihrer Meinung psychische Gewalt ist. Mit den Argumenten ist sie ja auch bei Gericht nicht durchgkommen und mit Wohnungszuweisung auch nicht. Daher musste sie dann im Frauenhaus bleiben. Deswegen will nicht mit einem Titel rumrennen wo Wohnort Frauenhaus drinsteht.
Habe nämlich deswegen schon so meine Erfahrung gemacht (Beiständin) wie man deswegen Vorverurteilt wird.
Werde zu den Punkten 1 und 2 heute nochmal gurgeln. Es gibt sicherlich einschlägige Erfahrungen im Forum und ich bin über jeden Tipp dankbar.
lg Absurdistan
Argumente könnten sein: Krankheit, Arbeitslosigkeit, mehr Umgang und dadurch weniger Einkommen, Änderung irgendwelcher Gesetze, ...
2.) Weiterhin möchte wissen ob sich ein Passus einbauen lässt, der es mir ermöglicht sollten sich meine wirtschaftlichen Verhältnisse gravierende ändern den Titel ohne Abänderungsklage zu ändern oder das bei Nichtzahlungund sich wahnsinnig hohe Schulden auftürmen. Also eine Auswegmöglichkeit im Notfall.
Am Besten wäre es wenn Punkt 1 und 2 möglich ist. Wenigstens eins von Beiden sollte schon sein. Was da jemand was?
Sollte in dem Titel noch Wohnort Frauenhaus drinstehen weil sie sich noch nicht umgemeldet hat, werde ich das Ding nicht unterschreiben. Ich werde nichts titulieren was die nächsten Jahre (max. 16,5 Jahre) jedem SB bei Arge oder sonstwo suggeriert ich wäre ein Gewalttäter. Das ich ihr nix getan habe ist nämlich unbestritten und selbst die KM hatte nix derartiges angeben. Ist dort aufgenommen worden weil ich sie wegen der gem. Sorge unter Druck gesetzt habe und ich sie für psychisch krank halte. Was ihrer Meinung psychische Gewalt ist. Mit den Argumenten ist sie ja auch bei Gericht nicht durchgkommen und mit Wohnungszuweisung auch nicht. Daher musste sie dann im Frauenhaus bleiben. Deswegen will nicht mit einem Titel rumrennen wo Wohnort Frauenhaus drinsteht.
Habe nämlich deswegen schon so meine Erfahrung gemacht (Beiständin) wie man deswegen Vorverurteilt wird.
Werde zu den Punkten 1 und 2 heute nochmal gurgeln. Es gibt sicherlich einschlägige Erfahrungen im Forum und ich bin über jeden Tipp dankbar.
lg Absurdistan
Argumente könnten sein: Krankheit, Arbeitslosigkeit, mehr Umgang und dadurch weniger Einkommen, Änderung irgendwelcher Gesetze, ...