13-05-2012, 14:24
Erscheint mir auch etwas widersprüchlich.
Einerseits ist Befristung nur bis 18 unzulässig, andererseits wird Befristung auf 2 Jahre anempfohlen.
Ich denke, am Ende sollte ein Titel stehen, der
- beim JC die Verrechnung mit dem Einkommen ermöglicht, der
- möglichst wenig angreifbar ist, aber auch
- ein Maximun an Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Bedingungen zuläßt, ohne daß auf Abänderung geklagt werden muß.
Eine Optimierungsaufgabe, die gute Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten und Risikken der Titulierung erfordert.
Einerseits ist Befristung nur bis 18 unzulässig, andererseits wird Befristung auf 2 Jahre anempfohlen.
Ich denke, am Ende sollte ein Titel stehen, der
- beim JC die Verrechnung mit dem Einkommen ermöglicht, der
- möglichst wenig angreifbar ist, aber auch
- ein Maximun an Reaktionsmöglichkeiten auf sich ändernde Bedingungen zuläßt, ohne daß auf Abänderung geklagt werden muß.
Eine Optimierungsaufgabe, die gute Kenntnis der Gestaltungsmöglichkeiten und Risikken der Titulierung erfordert.