Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#30
Oh mann, morgen ist es soweit. Da muss ich diesen blöden Titel unterschreiben. Oder ich nehm den Wisch erstmal mit nach Hause und schau mir das an.
Das bereitet mir echt Kopfschmerzen. Das ich Unterhalt zahle is ja klar für mich. Da sind nur soviele Punkte die für mich nicht eindeutig sind.
Was ist wenn ich nochmal Vater werde und dann Elternzeit nehme. Kann ich das? Bekomme ich überhaupt Elterngeld als Aufstocker?
Was ist wenn ich Arbeitslos oder länger krank werde? Bei meiner Ex wurden ja die aufgelaufenen U-Schulden erlassen die sie bei der Kasse hatte nach ner Weile Zahlungsunfähigkeit. Das war aber ohne Titel. Die haben ihr ja sogar geraten sich durch Elternzeit zahlungsunfähig zu machen.
Was ist wenn ich den Sorgerechtsstreit verliere und dann in einem Umgangsverfahren mir mehr Umgang zugesprochen wird? Dann kann ich ja nicht so viel arbeiten.
Gibt es sowas wie eine Widerspruchsfrist. Kann ich also z.B 2 Wochen später den Titel Widerufen und einen anderen machen?
Vielleicht macht ich mir auch zu viel nen Kopp drum und unterschreib einfach was die wollen.
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Nappo - 10-05-2012, 10:41
RE: Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge - von Absurdistan - 15-05-2012, 11:34

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Unterhaltstitulierung (unbefristet) auch bei Amtsgericht möglich Sixteen Tons 1 3.469 21-05-2017, 12:42
Letzter Beitrag: Bruno

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 5 Gast/Gäste