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Unterhaltstitulierung und Aufstockung Arge
#32
(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich nochmal Vater werde und dann Elternzeit nehme. Kann ich das?


Ja. Du musst es dir aber leisten können. Den Unterhalt mußt du trotzdem weiter zahlen. Es sei denn, du bist eine Frau, die bekommt dann Welpenschutz.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Bekomme ich überhaupt Elterngeld als Aufstocker?

Ja, 67 % deiner Teilzeitbezüge, max. 1800 Euro. lt BMFSFJ.
300 Euro Sockelbetrag bei 12 Monaten sind anrechnungsfrei, 150 Euro bei 24 Monaten. Der Rest wird auf ALG-Bedarf angerechnet.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich Arbeitslos oder länger krank werde?
Pech. Den Titel darfste dann mind. 6 Monate weiter bedienen, bevor du ihn kostenpflichtig wegklagen versuchen kannst.
Die Familienrechtssprechung nennt das "vorübergehendes Ereignis".
Dann laufen ggf. Schulden auf.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Bei meiner Ex wurden ja die aufgelaufenen U-Schulden erlassen die sie bei der Kasse hatte nach ner Weile Zahlungsunfähigkeit. Das war aber ohne Titel. Die haben ihr ja sogar geraten sich durch Elternzeit zahlungsunfähig zu machen.

Wie schön für sie. So geht also das JA mit unseren Steuergeldern um.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Was ist wenn ich den Sorgerechtsstreit verliere und dann in einem Umgangsverfahren mir mehr Umgang zugesprochen wird? Dann kann ich ja nicht so viel arbeiten.

Du wirst immer noch so viel arbeiten müssen, das du den Unterhalt sicherstellten kannst. Eher noch mehr als vorher. Sonst gibt es fiktiv noch einen 2. Job oben drauf.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Gibt es sowas wie eine Widerspruchsfrist. Kann ich also z.B 2 Wochen später den Titel Widerufen und einen anderen machen?

Nö. Ist ja kein Haustürgeschäft. Dann mach lieber vorher selber einen.

(15-05-2012, 11:34)Absurdistan schrieb: Vielleicht macht ich mir auch zu viel nen Kopp drum und unterschreib einfach was die wollen.

Wenn es der Mindestunterhalt ist, paßt das schon.
Ein Richter würde dich auch dazu verdonnern.
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